Eine Mietausfallversicherung bietet dem Vermieter spezielle Leistungen, die nicht durch andere Versicherungen abgedeckt werden können. Die Vorteile und Nachteile im Überblick.
Mietausfälle und Sachschäden am Mietobjekt bringen so manchen Vermieter in eine finanzielle Notlage. Bis Hilfe von anderer Stelle (Behörden, Gerichte etc. ) kommt, vergeht oft zu viel Zeit. Eine Mietausfallversicherung leistet hier schnell und unbürokratisch Hilfe. Nachteilig ist (grundsätzlich) eine weitere Versicherung im Portfolio, und die damit verbundenen Beitragskosten.
Die Argumente für Vermieter im Überblick – Pro und Contra
- Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadensfall
- Absicherung der Existenz
- Leistungen über einen längeren Zeitraum (Kaution nur 3 Monate)
- Planungssicherheit für den Vermieter (Sichere Mieteinnahmen)
- Finanzierungssicherheit für Investoren (Sicherer Kapitalrückfluss)
- Leistungen erst ab einem Zeitraum von 3 Monaten (vorher greift Mietkaution)
- Zusätzliche Versicherung im Portefolio mit regelmäßigen Beiträgen
Hilfe über einen langen Zeitraum
Ein Vermieter kann zwar bei einem Schaden die Mietkaution einbehalten. Mit der Kautionssumme lässt sich jedoch nur ein kleiner Teil der Kosten decken. Das liegt u.a. daran, dass die Kaution vom Gesetzgeber auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist. Ein entscheidender Vorteil der Mietausfallversicherung ist die Abdeckung von Schäden über einen längeren Zeitraum. Somit lassen sich Mietausfälle über einen längeren Zeitraum abdecken – also genug Zeit, um eine Räumungsklage durchzusetzen.
Planungssicherheit
Viele Vermieter nutzen die vermietete Immobilie als Kapitalanlage oder zur Altersvorsorge. Die Mieteinnahmen sind einerseits die Rendite, andererseits werden damit aber auch Kosten, wie z.B. Finanzierungszinsen gedeckt. Fallen plötzlich die Mieteinnahmen weg, ist oft die Finanzierung der Immobilie nicht mehr gewährleistet. Hier bietet die Mietausfallpolice dem Immobilienbesitzer eine gewisse Planungssicherheit.
Mietausfall- vs. Gebäudeversicherung
Mietausfälle, welche durch eine Beschädigung der Immobilie als Folge eines Brandes oder Unwetters verursacht werden, zahlt gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung. Keine Leistung der Gebäudepolice ist jedoch die Regulierung von Zahlungsausfällen, welche durch den Mieter selbst verursacht werden. Die Mietausfallversicherung leistet in jedem Fall, wenn der Mieter seine Zahlungen einstellt. Als Zusatzleistung lassen sich Sachschäden absichern, welche z.B. durch Einmietbetrüger verursacht werden (siehe Mietnomadenversicherung).
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