Ob Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus – mit einer Hausratversicherung können Sie ihr Hab und Gut günstig absichern. Welche Police die richtige ist, hängt von den bestehenden Risiken ab. Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, den für Ihren Bedarf geeigneten Tarif zu finden. Ein zeitsparender Online-Abschluss ist ebenso möglich wie ein unverbindliches schriftliches Angebot.
Police abschließen – so geht´s
Der Ablauf in Kürze
Erforderliche Angaben zu Wohnort, Immobilie sowie den gewünschten Leistungen machen.
Selbstbeteiligung und Zusatzoptionen wählen.
Auf den Link Leistungsumfang klicken, und Details einsehen
Versicherung online abschließen, oder schriftliches Angebot anfordern.
Beantragen Sie Ihre Hausratversicherung günstig online in wenigen Schritten. Geben Sie hierfür die erforderlichen Daten in den Vergleich ein. In Schritt 1 werden Angaben zur Wohnadresse sowie den gewünschten Einschlüssen (Leistungen) benötigt. Anschließend (Schritt 2) können Sie wählen, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen, und wie hoch diese sein soll. Versichern Sie gegen einen geringen Aufpreis auch Ihre Fahrräder falls erforderlich. Unter dem Link „Leistungsumfang“ erscheint eine Übersicht mit den Leistungen des jeweiligen Tarifs. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und achten Sie darauf, dass alle gewünschten Einschlüsse vorhanden sind (Schritt 3). Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie diesen direkt online abschließen (Schritt 4). Möchten Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, lassen Sie sich hierfür ein unverbindliches Angebot per Post zusenden.
Was ist eine Hausratversicherung und wie funktioniert sie?
Während mit einer Wohngebäudeversicherung die eigentliche Immobilie abgesichert wird, deckt die Hausratversicherung die in der Immobilie befindlichen Gegenstände – den so genannten Hausrat – ab. Hierzu gehören z.B. Möbel, Teppiche, Bilder und Haushaltsgeräte. Selbst Kleintiere sind inbegriffen. Bargeld ist je nach Tarif immer bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versichert.
Was gehört zum Hausrat und was ist versichert?
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verankert sind. Jedoch sind nicht automatisch alle Gegenstände in einem Haus oder einer Wohnung versichert, sondern nur was im gewählten Tarif eingeschlossen wurde. So sind z.B. Fahrräder, Aquarien oder Glasgegenstände nur dann inbegriffen, wenn sie ausdrücklich im Versicherungsschein angegeben werden. Auch fremdes Eigentum welches sich in der Wohnung befindet lässt sich versichern. Eine weitere Zusatzoption ist die Versicherung von Gegenständen gegen Diebstahl aus einem Fahrzeug.
Wann ist eine Hausratpolice sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: je hochwertiger Ihre Wohnungsausstattung ist, desto sinnvoller ist eine Hausratversicherung. Wer seinen Hausrat im Schadensfall nicht so einfach aus eigenen Mitteln ersetzen kann, sollte ihn versichern. Studenten benötigen in der Regel keine separate Versicherung, da sie über die Police ihrer Eltern mitversichert sind. Gleiches gilt auch für Schüler und Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben. Allerdings sollte man diese Wohnung unbedingt angeben, damit Versicherungsschutz besteht.
Wann leistet die Hausratversicherung?
Die Versicherung zahlt bei allen Schäden an Ihrem Hausrat, die im Tarif eingeschlossen sind. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch sind i.d. Regel standardmäßig versichert. Zusatzbausteine sind meist Vandalismus, Fahrräder oder Glas. Auch für Elementarschäden (z.B. Hochwasser, Schneelawinen, Erdrutsch) wird meist ein Extra-Beitrag fällig.
Versicherbare Schäden im Überblick
- Standardpolice: Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Einbruch
- Elementarschäden (Naturgewalten)
- Überspannungsschäden
- Glasbruch (Möbel)
- grobe Fahrlässigkeit
- Vandalismus
- Fahrräder
Wie hoch ist die Kostenerstattung im Schadensfall?
Die Versicherung haftet grundsätzlich nur bis zur Höhe der bei Vertragsabschluss vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund sollte diese hoch genug sein, damit es im Schadensfall nicht zur Unterversicherung kommt (Unterversicherungsverzicht). Da dieser Wert häufig nur schwer einzuschätzen ist, nutzen viele Versicherer eine flächenabhängige Versicherungssumme. Multiplizieren Sie einfach die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung mit 650; das Ergebnis ist die Deckungssumme. Wer z.B. eine 70 Quadratmeter große Wohnung hat, versichert eine Deckungssumme von 45.500 Euro. Ist die Einrichtung sehr hochwertig, sollte dies bei der Ermittlung der Deckungssumme separat berücksichtigt werden.
Welches sind die Leistungen im Schadensfall?
In der Hauptsache werden von einer Hausratversicherung zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände in Form einer Geldzahlung entschädigt. Auch die Reparatur (falls möglich) zerstörter Sachen gehört zu den Leistungen. In den meisten Tarifen sind auch Folgeschäden eingeschlossen. Ist die Wohnung nach dem Schaden vorübergehend nicht nutzbar, werden ggfls. auch Hotelkosten übernommen. Müssen Gegenstände aufgrund der Reparaturarbeiten irgendwo eingelagert werden, zählt auch das zu den Leistungen.
Die Leistungen im Überblick
- Reparatur des Hausrats oder finanzieller Ausgleich
- Folgeschäden
- Hotelkosten
- Kosten für die Einlagerung von Gegenständen
Worauf sollten Versicherte beim Abschluss achten?
Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass in Ihrem Versicherungsvertrag alle zur Wohnung gehörenden Räume eingeschlossen sind – auch in der Garage oder auf dem Speicher befinden sich unter Umständen wertvolle Gegenstände. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, auch den Faktor „Grobe Fahrlässigkeit“ mit zu versichern. Dann werden z.B. auch gestohlene Gegenstände ersetzt, wenn die Haustür nicht verschlossen wurde. Bei einem Einbruch sollten Sie unbedingt die Polizei rufen, denn für die Versicherung benötigen Sie auf jeden Fall den Polizeibericht. Hier ist allerdings wiederum Vorsicht geboten, denn ab einer bestimmten Deckungssumme verlangen einige Versicherungen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen. So kann es durchaus sein, dass die Versicherung von Ihnen den Einbau einer hochwertigen Alarmanlage fordert, um Ihr Eigentum zu schützen. Bei der Kostenübernahme im Schadensfall sollte beachtet erden, dass beispielsweise Aquarien und Wasserbetten nur versichert sind, wenn dies mit der Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
Beitragsgestaltung und Deckungssumme
Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach dem Wert des versicherten Hausrat, bzw. der vereinbarten Deckungssumme. Zudem maßgeblich ist der Wohnort. Entscheidend hierfür ist die Anzahl der gemeldeten Schadensfälle in einem bestimmten Gebiet. So wird in Wohnungen auf dem Land statistisch deutlich seltener eingebrochen als in Großstadtwohnungen – dementsprechend geringer fällt der Beitrag in ländlichen Gegenden aus. Wer sich für eine Selbstbeteiligung entscheidet, kann seinen Beitrag deutlich reduzieren. Jedoch muss im Schadensfall ein Eigenanteil getragen werden. Auch die Zahlungsweise der Beiträge spielt eine Rolle. Wer sich für eine jährliche Zahlungsweise entscheidet, zahlt deutlich weniger Beitrag als bei einer halb- oder vierteljährlichen Beitragszahlung. Um eine möglichst günstige Versicherung für Ihren Hausrat zu finden, sollten Sie vor dem Abschluss eines Vertrages die verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen. Dies geht am besten online; Vergleichsrechner mit bis zu 300 Tarifvarianten machen es Ihnen leicht, das für sich passende Modell zu finden. Dank eines solchen Vergleichs sind Ersparnisse von bis zu 50 Prozent durchaus möglich.
Der Beitrag richtet sich nach:
- Deckungssumme
- Wohnort
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Zahlungsweise
- gewählter Leistungsumfang
- Tarifstruktur des Anbieters (siehe Vergleich)
Kündigung der Hausratversicherung
Die Kündigung einer Hausratversicherung ist meist drei Monate vor Ablauf des Vertrages zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sondern kann abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen davon abweichen. Ratsam ist es, die Kündigung schriftlich vorzunehmen, und sich diese vom Versicherer bestätigen zu lassen. Dies sollte im Optimalfall per Einschreiben erfolgen. Außerhalb dieser Kündigungsfrist können Sie beispielsweise dann kündigen, wenn Sie eine Lebensgemeinschaft eingehen, und Ihr Partner ebenfalls über eine Hausratversicherung verfügt. Nach einem Schadensfall können Sie Ihre Versicherung ebenfalls kündigen, ohne die drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Bei einem Umzug hingegen müssen Sie Ihre Police nicht kündigen; diese läuft unabhängig davon weiter. Allerdings sollten Sie Ihren Versicherer auf eine eventuelle Änderung der Quadratmeterzahl aufmerksam machen. Auch Ihre Versicherung kann die Police kündigen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn zu häufig Schäden gemeldet werden.
Änderung des Versicherungsvertrages
Änderungen der Wohnsituation sollten unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt werden. Hierzu zählt unter anderem die Änderung der Wohnanschrift. Hierdurch kann sich eventuell Ihre Tarifzone ändern, was meist zu einem höheren oder niedrigeren Beitrag führt. Eine Anpassung Ihrer Versicherung kann auch dann nötig werden, wenn eine weitere Person in Ihre Wohnung zieht, oder Sie sich neue Möbel anschaffen. Möchten Sie Ihre Versicherung im Nachhinein etwa um eine Glasbruchversicherung erweitern, ist dies in der Regel kein Problem.
Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Leider kann eine Hausratversicherung nicht in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Als eine Sachversicherung kann diese nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Auch hier gibt es jedoch eine Ausnahme: wenn Sie in Ihrer Wohnung ein Zimmer besitzen, welches Sie als Arbeitszimmer nutzen, können Sie einen Teil der Beitragskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen.