Die Mietausfallversicherung bietet Vermietern wertvolle Hilfe im Schadensfall. Die hauptsächlichen Leistungen bestehen in der Regulierung der Mietausfallschäden. Des weiteren werden i.d. Regel auch Sachschäden, die Folgen von Sachschäden sowie die Kosten für eine Rechtsverfolgung abgedeckt.
Leistungen der Mietausfallversicherung der Versicherung und Voraussetzungen (Erläuterung siehe unten)
- Mietausfall
- Sachschäden
- Desinfektion
- Aufräumung
- Renovierung
- Einlagerung von Gegenständen
- Mietnomaden
Erläuterungen der Leistungen und -Übernahme einer Mietausfallversicherung mit Beispiel
- Mietausfallschaden: Zahlung bei Ausfällen und Rückständen bei ausbleibenden Mieten. Hierzu gehört die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Übernahme des Ausfalls auch während der anschließenden Renovierung für einen begrenzten Zeitraum bis zu drei Monaten.
- Sachschäden: Regulierung von Schäden aufgrund mutwilliger Zerstörung, Verunreinigung und Verwahrlosung
- Desinfektionskosten: z.B. notwendig bei Reinigung aufgrund von Ungezieferbefall
- Aufräumarbeiten: z.B. nötig bei Renovierung oder wenn der Mieter Gegenstände oder Unrat im Mietobjekt zurückgelassen hat.
- Renovierungskosten: der Mieter hat Schäden am Mietobjekt hinterlassen die über die normale Abnutzung hinausgehen. Er kommt für die Schäden nicht auf.
- Einlagerungskosten: müssen z.B. im Zuge einer Renovierungsmaßnahme Möbelstücke außerhalb kostenpflichtig eingelagert werden, übernimmt die Mietausfallversicherung diese Kosten für einen begrenzten Zeitraum bis zu drei Monaten.
- Mietnomadenschäden: Einmietbetrüger – umgangssprachlich als Mietnomaden bezeichnet – hinterlassen neben Mietschulden meist Zerstörungen und Unrat. Die Wohnung muss renoviert, aufgeräumt, gereinigt und meist auch desinfiziert werden.
Tipp: da die Kosten der Regulierung von Sachschäden sowie einer Rechtsverfolgung nicht unerheblich sind, sollte dies bei der Auswahl der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Es sollte hierbei nicht nur allein der mögliche Mietausfall betrachtet werden.
Voraussetzungen und Bedingungen
- Versicherungssumme: Zahlungen aus der Mietausfallversicherung sind immer auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Beispiel: wählen Sie als Vermieter eine Versicherungssumme von 10.000 Euro, werden Kosten in Höhe von insgesamt 10.000 Euro abgedeckt. Beträgt der Mietausfallschaden 8.000 Euro, bleiben 2.000 Euro für sonstige Schäden und Kosten übrig. Bei der Rhion-Versicherung können Sachschäden gesondert abgesichert werden.
- Mietnomaden: eine Regulierung der (Ausfall)schäden erfolgt dann, wenn dies ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen steht, bzw. dies darin nicht ausgeschlossen wurde. Die Police ist in diesem Fall eine Mietnomadenversicherung.
- Dauer: Mietausfälle werden bis zur Wiederbewohnbarkeit der Wohnung /maximal jedoch für 3 Monate) übernommen. Steht die Wohnung nach der Renovierung leer, weil sich noch kein neuer Mieter gefunden hat, ist diese Art des Leerstands nicht abgedeckt.
- Mietkaution: ein Vermieter muss verbleibende Schäden zunächst über die Kaution abdecken. Alles was diesen Betrag übersteigt, ist Sache der Mietausfallversicherung. Hat der Hausherr von seinem Mieter keine Mietkaution verlangt, beginnt der Versicherungsschutz trotzdem erst ab dem Betrag, der die Kaution übersteigen würde. Beispiel: ein Mieter hat eine Kautionssumme über drei Monatsmieten in Höhe von 1.500 Euro hinterlegt. Der Schaden beträgt 2.750 Euro. Die Ausfallversicherung zahlt den verbleibenden Differenzbetrag.
- Bestehende Versicherungen und Reihenfolge: hat z.B. der Mieter eine private Haftpflichtversicherung, muss diese zunächst für die Schäden aufkommen. Besteht beim Mieter keine Privathaftpflicht, übernimmt die Mietausfallversicherung die Kosten.
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