Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie Ihre Immobilie z.B. gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser günstig absichern. Unser Vergleichsrechner bietet Ihnen preiswerte Standardpakete sowie leistungsstarke Tarife, die alle möglichen Risiken abdecken. Schließen Sie Ihre Police wahlweise direkt online ab, oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Police beantragen – so geht´s
Der Ablauf in Kürze
Angaben zur Immobilie sowie den gewünschten Leistungen machen.
Selbstbeteiligung, Vertragslaufzeit und Zahlweise wählen.
Unter Leistungsumfang (Link) die Tarife im Detail vergleichen. Bei Fragen tel. Hotline nutzen
Versicherung online abschließen oder Angebot schriftlich zusenden lassen.
Über unser Portal können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung unkompliziert in wenigen Schritte online abschließen. Wählen Sie im ersten Schritt (Schritt 1) aus, welche Bestandteile zu Ihrer Immobilie gehören (z.B. Keller, Anzahl der Geschosse, Garage) Denn nur die im Versicherungsschein eingetragenen Gebäudebereiche sind auch im Schadensfall versichert. Legen Sie den gewünschten Leistungsumfang fest. Elementarschäden umfassen Schäden durch Naturgewalten. Unter Schritt 2 legen wählen Sie bitte fest, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen. Machen Sie Angaben zur gewünschten Laufzeit sowie zur Zahlungsweise des Beitrags. Vergleichen Sie unter Schritt 3 die für Sie interessanten Tarife im Detail (Link zu Leistungsumfang). Achten Sie darauf dass Ihr Wunschtarif alle wichtigen Einschlüsse enthält. Im vierten und letzten Schritt schließen Sie Ihre Gebäudeversicherung online ab. Lassen Sie sich alternativ ein unverbindliches Angebot postalisch zusenden.
Warum eine Wohngebäudeversicherung?
Wer ein Wohngebäude besitzt, investiert darin viel Geld. Gewöhnlich fließen die kompletten Ersparnisse in den Bau oder Kauf eines Hauses. Ergänzt wird die Finanzierung in den meisten Fällen durch ein Darlehen. Der Durchschnittsverdiener finanziert seine Immobilie meist über etwa 30 Jahre, zahlt also ein Großteil seines Lebens für den Traum vom eigenen Haus. Ein Totalschaden der Immobilie, z.B. durch Brand oder Hochwasser kann so die komplette wirtschaftliche Existenz des Besitzers vernichten. Auch ein Teilschaden kann den Eigentümer finanziell überfordern. Eine entsprechende Versicherung springt im Fall der Fälle ein.
Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es hierfür zwar nicht mehr, jedoch ist die Police aufgrund der möglicherweise existenzgefährdeten Schäden (wie z.B. einem Totalschaden durch Feuer) mehr als ratsam. Wer neu baut, sollte sie schon deshalb besitzen, da diese heutzutage von den meisten Kreditgebern gefordert wird.
Welche Schäden lassen sich absichern?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt standardmäßig Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm ab. Für Schäden durch Naturgewalten (z.B. Hochwasser, Schneelawinen, Erdbeben) wird der Einschluss von Elementarschäden benötigt. Unter dem Punkt Leistungsumfang im Vergleichsrechner können Sie einsehen, ob der gewünschte Tarif eine Elementarversicherung enthält. Bei allen Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen, springt die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht ein (z.B. Haus bleibt unbeheizt, es kommt zu einem Rohrbruch). Die meisten Tarife bieten jedoch die Zusatzoption grobe Fahrlässigkeit an. Eine weitere Zusatzpolice ist die Absicherung von Überspannungsschäden. Schlägt der Blitz in Ihr Haus ein, kann dies besonders an elektronischen Geräten folgenschwere Schäden verursachen. Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden aller Art am Gebäudeglas, wie z.B. Fensterscheiben oder Türen ab.
Mögliche abzusichernde Schäden im Überblick
- Standardpolice: Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm
- Elementarschäden
- Überspannungsschäden
- Glasbruch (Fenster, Türen)
- grobe Fahrlässigkeit
- Solaranlagen und weitere Extras
Was genau ist am Wohngebäude versichert?
Nicht nur das Gebäude selbst ist abgesichert (also Schäden am Dach, den Grundmauern sowie den Fenstern und Türen), sondern in der Regel auch alle fest verbauten Bestandteile. Dazu zählen unter anderem Heizungsanlagen, Rolläden und Markisen sowie Einbauküchen. Grundsätzlich sind alle Bestandteile versichert, welche sich auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden; Schuppen, Garagen und sogar Hundehütten sind eingeschlossen. Voraussetzung hierfür ist ein Einschluss aller Nebengebäude in die Versicherungspolice.
Leistungen im Schadensfall
Kommt es zu einem Schaden (z.B. durch einen Brand oder einen Wasserschaden), übernimmt die Versicherung sowohl die Kosten für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände als auch die Reparaturkosten. Zu den Leistungen zählen in der Regel auch Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten. Ist das Gebäude vorübergehend unbewohnbar, werden auch Hotelkosten von der Versicherung übernommen.
Übersicht der Schadensleistungen
- Neubeschaffung bei Totalschaden
- Reparatur bei Teilschaden
- Aufräum- und Abbrucharbeiten
- Übernachtungskosten
- Kosten für Gutachter
- Je nach Tarif auch Mietausfälle bei vermieteten Immobilien
- Kosten für Schadenminderung
Was sollten Sie bei einer Wohngebäudeversicherung beachten?
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird Sie finanziell nicht in den Ruin treiben; gute Angebote sind bereits ab einem Jahresbeitrag von etwa 300 Euro erhältlich. Wenn eine Versicherung für sein Wohngebäude abschließen möchten, sollte darauf achten, dass die Beiträge möglichst gering, der Leistungsumfang möglichst hoch ist. Vor dem Vertragsabschluss lohnt daher ein Vergleich verschiedener Anbieter, am besten online. Bei der Auswahl sollte der Leistungsumfang immer Priorität haben. Achten Sie darauf, dass alle Bestandteile des Gebäudes im Vertrag benannt werden. Wenn Sie Um- oder Anbauten an Ihrem Wohngebäude vornehmen, steigt der Wert Ihrer Immobilie – dies müssen Sie Ihrem Versicherer in jedem Fall mitteilen, damit der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst werden kann. Kommt es zu einem Schadensfall, sollte der Versicherte den Schaden unbedingt sofort melden. Es besteht für den Versicherungsnehmer im übrigen auch eine Verpflichtung zur Schadensminderung. Beispiel: gerät das Haus in Brand, ist unverzüglich die Feuerwehr zu rufen.
Wonach richtet sich der Beitrag?
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung ist in erster Linie vom Wert Ihrer Immobilie abhängig. Weiterhin spielt der von Ihnen gewählte Leistungsumfang eine Rolle. Je mehr Zusatzoptionen gewählt wurden, desto höher der Beitrag. Weiterhin spielt die Bauweise Ihres Hauses eine Rolle: massiv gebaute Häuser können in der Regel günstiger versichert werden als Häuser in Leichtbauweise. Zu guter Letzt ist die Lage Ihres Wohngebäudes von Bedeutung; Deutschland ist in insgesamt vier Risikozonen eingeteilt, die sich nach der Anzahl der Schäden im jeweiligen Gebiet richten. Befindet sich die Immobilie zudem an einem Hang oder in der Nähe eines Flusses, muss meist ein höherer Beitrag in Kauf genommen werden.
- Wert der Immobilie (Versicherungssumme)
- Gewählter Leistungsumfang
- Bauweise (massiv, Fertighaus)
- Lage der Immobilie (z.B. ebenes Grundstück, Hanglage)
- Lage nach Risiko und Schadensfällen (Risikozone 1-4)
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Zahlungsweise (z.B. jährlich, halbj. viertelj. usw.)
- Tarifstruktur des Anbieters (siehe Tarife im Vergleich)
Kündigung und Wechsel
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres zu beachten. Das Versicherungsjahr kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, muss aber nicht. In der Regel läuft der Vertrag bei einer Kündigung zum Jahresende aus, wenn er bis zum 30.09. gekündigt wurde. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, lässt sich die Versicherung ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Schadensfallkündigung dar. Hat Ihr Versicherer ohne erkennbaren Grund die Beiträge erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Auch die Versicherung kann den Vertrag kündigen; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn zu häufig Schäden gemeldet werden.
Kann man die Versicherung steuerlich absetzen?
Im Normalfall lassen sich die gezahlten Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Ist das Haus hingegen vermietet, kann der Versicherungsbeitrag vom Vermieter als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Privatperson lassen sich die Beiträge nur dann steuerlich absetzen, wenn das Finanzamt mindestens einen Raum des Hauses als Arbeitszimmer anerkennt.
Unterschied zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung
Während die Wohngebäudeversicherung alle Schäden am Haus bzw. an fest installieren Gegenständen übernimmt, kommt die Hausratversicherung nur für Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen auf. Treten Schäden durch Naturgewalten auf übernehmen beide Versicherungen die entstandenen Kosten nur, wenn Elementarschäden mitversichert wurden.